1. Es seien die angefochtenen Entscheide aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege für die vorinstanzlichen Verfahren mit den Geschäftsnummern OV.2024-19-[…] und OV.2024-20-[…] zu gewähren und als sein unentgeltlicher Rechtsbeistand der Unterzeichnende (RA B.__, Zürich) einzusetzen. 3. Eventualiter zu Ziff. 2 oben sei die Sache zur Neuentscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen.