SS.2024.54) gemäss Dispositiv-Ziff. 2 und 3 aufzuheben und es seien die Kosten des zum vorerwähnten Entscheid führenden Verfahrens umfassend zulasten des Beklagten zu sprechen. 3. Es sei das Betreibungsamt 2 anzuweisen, die Betreibung Nr. 1.2.__ des Betreibungsamts 1 vom 20. Februar 2023 einzustellen und aus dem Betreibungsregister zu löschen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beklagten. Rechtsbegehren negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG (OV.2024.20-[…]: