In der Betreibung Nr. 1.1.__, in welcher das Betreibungsamt 1 bereits am 1. März 2023 den verspäteten Rechtsvorschlag bescheinigt hatte (Rö-Verfahren, act. 10/2/8), verfügte das zwischenzeitlich zuständige Betreibungsamt 2 am 4. November 2024 eine Lohnpfändung bei der Arbeitgeberin des Gesuchstellers (vgl. Hauptverfahren, kläg.act. 7). c) Am 16. Dezember 2024 erhob der Gesuchsteller beim Kreisgericht […] in der Betreibung Nr. 1.2.__ Aberkennungsklage gegen den Rechtsöffnungsentscheid vom 20. November 2024 und in der Betreibung Nr. 1.1.__ negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG mit folgenden Rechtsbegehren (Hauptverfahren, act. 1 [Klage]):