BE.2025.3-EZO3 2/18 Beschwerde zufolge Gegenstandslosigkeit ab (Rö-Verfahren, act. 17). Mit Entscheid vom 20. November 2024 wurde in der Betreibung Nr. 1.2.__ schliesslich provisorische Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 899'143.18 zuzüglich 15% Verzugszins auf Fr. 200'000.00 seit 17. Februar 2023 erteilt, ohne dass der Gesuchsteller inhaltlich dazu Stellung bezogen hatte. Im Mehrbetrag wurde das Gesuch abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde (Rö-Verfahren, act. 17). Eine Begründung des Entscheids wurde nicht verlangt.