bb) Ist eine Klage beim Gericht anhängig gemacht worden, so regelt die ZPO den weiteren Verfahrensgang, namentlich welche Partei in welchem Verfahrensschritt und -stadium ihre Sachdarstellung sowie ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel zu bezeichnen hat, sowie wann und unter welchen weiteren Voraussetzungen darüber Beweis abzunehmen ist. Die Beweisabnahme erfolgt normalerweise in einem formalisierten Abschnitt des Prozesses (Beweisstadium, das dem Behauptungsstadium folgt). Vorsorgliche Beweisführung bedeutet vorgezogene Beweisführung.