Die Beklagte führte in ihrem Gesuch um vorsorgliche Beweisführung aus, die zur Edition beantragte Krankengeschichte des Klägers diene dem ihr im Hauptverfahren auferlegten Nachweis des Vorzustands des Klägers. Mittels dessen wolle sie aufzeigen, dass die gesundheitliche Situation des Klägers nicht natürlich-kausal auf den Unfall zurückzuführen sei.