Mit Beschwerdeantwort vom 2. Mai 2024 (BE/8 [Beschwerdeantwort]) verlangt der Kläger, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Eventualiter seien die Beschwerde und das damit zusammenhängende Gesuch um vorsorgliche Beweisführung abzuweisen, die Edition der gesamten Krankengeschichte zurück bis zur Geburt zu verweigern und der vorinstanzliche Entscheid zu bestätigen. Die Beschwerde sei auch im Eventualstandpunkt abzuweisen und die Kosten für das erstinstanzliche Verfahrens seien der Beklagten aufzuerlegen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.