b) Gegen diesen Entscheid erhob die Beklagte am 28. März 2024 Beschwerde beim Kantonsgericht (BE/1 [Beschwerde]). Sie beantragt, der vorinstanzliche Entscheid sei hinsichtlich der Abweisung des Gesuchs um vorsorgliche Beweisführung und des Kostenentscheids aufzuheben. Zudem sei die Edition der Krankengeschichte des Klägers aus der Zeit vor dem 16. Juni 2009 bei Dr. H. oder bei Dr. I. oder bei Dr. J. anzuordnen; unter