wegen psychoorganischer Erkrankung) bis zum Zeitpunkt des Unfalls am 10. Juli 2010 an das Gericht herauszugeben. [Entbindungserklärung des Klägers] Hinsichtlich Edition der vollständigen Krankengeschichte wies das Kreisgericht das Gesuch ab. Die gegen Letzteres gerichtete Beschwerde der Beklagten an das Kantonsgericht St. Gallen vom 15. Mai 2023 (BE.2023.25-EZO3, BE/1) wurde mit Entscheid der Einzelrichterin im Obligationenrecht vom 23. Oktober 2023 abgewiesen (BE.2023.25, BE/43).