1. a) Der Kläger hat den Hauptbeweis zu erbringen, dass besondere Umstände vorliegen, die Anspruch auf eine Genugtuung begründen. Zu diesem Zweck werden […] als Zeugen einvernommen. b) Die Beklagte hat den Hauptbeweis zu erbringen, dass beim Kläger ein haftungsausschliessender oder -reduzierender Vorzustand gegeben ist. Zu diesem Zweck hat der Kläger seine Krankengeschichte beim damaligen Hausarzt Dr. H. für den Zeitraum vom 16. Juni 2009 (Behandlung wegen psychoorganischer Erkrankung) bis zum Zeitpunkt des Unfalls am 10. Juli 2010 innert 14 Tagen zu edieren. […] c)