hielten (OV.2020.10, act. 16, 35, 48, 62, 65, 71, 78, 81 und 83). Am 28. März 2023 fand die Hauptverhandlung statt (OV.2020.10, act. 92). An der Urteilsberatung vom 11. April 2023 traf das Kreisgericht eine Verfügung betreffend Beweiserhebung und -abnahme. Die mit Schreiben vom 13. April 2023 an die Parteien versandte Beweisverfügung lautete auszugsweise wie folgt (OV.2020.10, act. 96):