1. A. kam am 10. Juli 2010 auf der F-Autobahn im G-tunnel mit seinem Kleinwagen am rechten Rand der Normalspur zum Stillstand. Kurz darauf fuhr ein anderes Auto mit einer Geschwindigkeit von rund 100 km/h in das Heck seines Fahrzeugs. A. wurde aus dem Wagen geschleudert und verletzte sich schwer. Mit Verfügung vom 7. Februar 2019 bzw. Vorbescheid vom 12. Februar 2020 attestierten die SUVA und die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen aufgrund der verbleibenden Beeinträchtigungen aus dem Unfall einen Invaliditätsgrad von 70%.