BE.2024.46-EZO3 8/11 zierung eines Rechtsverhältnisses als Arbeitsverhältnis u.a. zusätzlich ein Subordinationsverhältnis, d.h. eine Einbindung in eine fremde Arbeitsorganisation in persönlicher, organisatorischer, zeitlicher und wirtschaftlicher Hinsicht sowie ein Unterstellen unter die Direktionsgewalt der Arbeitgeberin. Solches hat der Kläger nicht einmal behauptet. Damit liegt aber offensichtlich kein Arbeitsverhältnis vor.