2018 E. 4.1; BGer 4A_594/2018; vgl. auch GEISER/MÜLLER/PÄRLI, Arbeitsrecht in der Schweiz, 4. Aufl., S. 54; GERSBACH/GROSS, in: Etter/Facincani/Sutter, Arbeitsvertrag, 2021, Art. 319 N 2 ff.). Im Einzelfall kann es schwierig sein, den Arbeitsvertrag von anderen Verträgen auf Arbeitsleistung abzugrenzen, insbesondere vom Auftrag, der auch Dienstleistungen gegen Entgelt zum Gegenstand hat. Der Arbeitsvertrag unterscheidet sich davon aber insbesondere durch das Merkmal der Subordination des Arbeitnehmers (BGE 125 III 78 E. 4; BGE 121 I 259 E. 3a; BGer 4A_84/2020 E. 6.2). Durch den Eintritt in eine fremde Arbeitsorganisation entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis.