Da es sich hierbei um eine Rechtsfrage handelt und das Recht von Amtes wegen anzuwenden ist, kann diese Frage trotzdem geprüft werden. Zudem führt der Kläger sinngemäss aus, die Schlichtungsstelle habe das Arbeitsverhältnis bestätigt, ansonsten die Klagebewilligung nicht erteilt worden wäre. Auch daraus ist zu schliessen, dass der Kläger die Klagebewilligung für gültig und das Nichteintreten der Vorinstanz als ungerechtfertigt erachtet.