im Verhältnis 40% zu 60% zu teilen“. In einer E-Mail vom 10. April 2024 an F.__ schreibt der Kläger, es bestehe zwischen der Beklagten und der E.__ AG ein Mandatsverhältnis „für das Marketing der Wertpapiere“. Folglich sei „die von mir getätigte Beratung mit C.__ während Deiner Unerreichbarkeit die Auszahlung meiner Entlöhnung durch B.__ GmbH mir zu gewähren“ (kläg.act. 4). Am gleichen Tag sandte der Kläger die vorerwähnte, an F.__ adressierte Rechnung vom 23. März 2024 (kläg.act. 3) im Wesentlichen unverändert an die Beklagte (kläg.act. 5, Beilage 1).