Sodann legte der Kläger sein Schreiben vom 23. März 2024 an F.__ ins Recht, mit dem Betreff „Rechnung vermittelten Abschluss“ (kläg.act. 3). Damit verlangte er einen Betrag von Fr. 7‘800.00 für „den von mir erzielten Verkaufsabschluss über 300'000 CHF der 6% Obligationen für E.__ AG in X.__, als von Dir nominierte Stellvertretung während Deiner Abwesenheit“. Der Kläger bezieht sich im Schreiben ausserdem auf „Deine telefonische Zusage vom 20. Februar 2024, Deine vereinbarte 6.5% Provision von E.__ AG, Z.__ im Verhältnis 40% zu 60% zu teilen“.