b) Der Kläger macht geltend, F.__ von der B.__ GmbH (Beklagte) habe ihm am 20. Februar 2024 telefonisch zugesichert, eine (wohl aus obigem Geschäft) resultierende Lohnforderung von Fr. 7'800.00 zu bezahlen (vi-act. 2, S. 1 unten). Dazu liegt ein telefonischer Verbindungsnachweis sowie der Nachweis vor, dass F.__ Inhaber und Geschäftsführer der Beklagten ist (kläg.act. 1 und 2). Sodann legte der Kläger sein Schreiben vom 23. März 2024 an F.__ ins Recht, mit dem Betreff „Rechnung vermittelten Abschluss“ (kläg.act.