BE.2024.31-EZO3 4/11 2. Die Gesuchstellerin bringt mit ihrer Beschwerde zusammengefasst vor, das vom Kanton zur Verfügung gestellte Kündigungsformular biete gerade keine Möglichkeit, die Kündigung als ausserordentliche zu bezeichnen. Es fehle denn auch an einer gesetzlichen Grundlage, wonach eine ausserordentliche Kündigung im Kündigungsformular ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden müsse.