2. Mit Eingabe vom 31. Juli 2024 gelangte die Gesuchstellerin, vertreten durch das einzelzeichnungsberechtigte Mitglied des Verwaltungsrates G.___, an das Kreisgericht H.___ (Vorinstanz) und ersuchte (ohne vorgängiges Schlichtungsverfahren und damit implizit) im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen um die sofortige Ausweisung des Gesuchsgegners aus der 2-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss in der Liegenschaft E.___, unter Strafandrohung sowie unter Anordnung der direkten Vollstreckung (vi-act. 2 [Gesuch]). Die zuständige Einzelrichterin verzichtete gestützt auf Art. 253 ZPO auf das Einholen einer Stellungnahme des Gesuchsgegners.