BE.2024.25-EZZ1 5/12 schwerdeführerin liess sich dazu mit Eingabe vom 1. Mai 2024 vernehmen (vi-act. 20). Mit Entscheid vom 24. Juni 2024 hob die Vorinstanz die Verfügung des Amtsnotariats auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an dieses zurück, soweit auf den Rekurs einzutreten war (vi-Entscheid).