Mit Eingabe vom 18. September 2023 teilte die Beschwerdeführerin dem Amtsnotariat mit, dass sie ihre Ausschlagungserklärung zurückziehe und ihr Erbe antrete. Zur Begründung brachte sie vor, ihr sei, als sie aufgrund ihres Hirnschlags nicht urteilsfähig gewesen sei, von einer ihr vertrauten Drittperson ein ausgefülltes Formular für die Erbausschlagung zur Unterschrift vorgelegt worden.