Das Amtsnotariat eröffnete den gesetzlichen und eingesetzten Erben den von der verstorbenen Schwester abgeschlossenen Ehe- und Erbvertrag mit Verfügung vom 24. Juli 2023. Da die eingeschriebene Postsendung von der Beschwerdeführerin nicht entgegengenommen wurde, liess ihr das Amtsnotariat diese am 12. September 2023 nochmals zukommen. Mit Eingabe vom 18. September 2023 teilte die Beschwerdeführerin dem Amtsnotariat mit, dass sie ihre Ausschlagungserklärung zurückziehe und ihr Erbe antrete.