Am 4. Juni 2023 verstarb ihre Schwester, C.___, mit welcher sie in engem Kontakt stand. Am 6. Juli 2023, noch vor Eröffnung des Erbgangs ihrer Schwester, unterzeichnete die Beschwerdeführerin ein Erbausschlagungsformular, das in der Folge am 3. August 2023 über die Willensvollstreckerin der verstorbenen Schwester ans zuständige Amtsnotariat St. Gallen (verfügende Behörde) geleitet wurde. Das Amtsnotariat eröffnete den gesetzlichen und eingesetzten Erben den von der verstorbenen Schwester abgeschlossenen Ehe- und Erbvertrag mit Verfügung vom 24. Juli 2023.