6. Eventualiter sei die Sache zur Erhebung weiterer Beweise, namentlich der Befragung von Dr. X.___, und Dr. Y.___, und zur Neubeurteilung sowie zur Ansetzung einer neuen 3-monatigen Frist zur allfälligen Ausschlagung der Erbschaft an die Vorinstanz, subeventualiter an das Amt für Handelsregister und Notariate zurückzuweisen. 7. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. BE.2024.25-EZZ1 4/12 Erwägungen I.