Die amtlichen Kosten betragen Fr. 1'000.-. A.___ wird eine anteilige Entscheidgebühr von Fr. 500.- auferlegt. Diese wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 2'000.- verrechnet. Der Betrag von Fr. 1'500.- wird A.___ zurückerstattet. b) Dem Amt für Handelsregister und Notariate wird eine anteilige Entscheidgebühr von Fr. 500.- auferlegt. Auf deren Erhebung wird verzichtet. 5. a) Das Begehren von A.___ um Zusprechung einer ausseramtlichen Entschädigung wird abgewiesen. b) Das Begehren des Amtes für Handelsregister und Notariate um Zusprechung einer ausseramtlichen Entschädigung wird abgewiesen.