der Gesuchstellerin (sinngemäss) Die Ausschlagungserklärung vom 6. Juli 2023 sei für ungültig bzw. unwirksam zu erklären. Verfügung des Amtes für Handelsregister und Notariate vom 16. Oktober 2023 Das Gesuch um Wiedererwägung bzw. Widerruf der Ausschlagungserklärung vom 06.07.2023 im Nachlass von C.___, geb. [Datum], von [Ort], whft. gewesen [Adresse], gest. [Datum] wird abgewiesen. Anträge vor dem Departement des Innern a) der Gesuchstellerin und Rekurrentin