Demnach seien auch nach Erfahrung des Gerichts Begutachtungskosten von Fr. 27'500.00.00 unangemessen. Sodann seien bloss Aktenstudium und Berechnungen Gegenstand des Gutachtens und (vorerst) nicht auch Grabungsarbeiten, Sondierungen oder Laborarbeiten. Auch die eigene Erfahrung sowie bisherige Gerichtsfälle würden zeigen, dass Kosten von Fr. 27'500.00 für ein Gutachten in der Art des zu erstellenden zu hoch seien (Beschwerde, S. 20 ff.). Insgesamt seien die vom vorgeschlagenen Gutachter verlangten Kosten alles andere als üblich; insbesondere, wenn dessen Honorarschätzung im Verhältnis zum Streitwert von Fr. 35'000.00 gesetzt werde.