Zudem listete er den voraussichtlichen Leistungsumfang sowie weitere Informationen auf (viact. 86). Aufgrund des Schreibens des Experten verfügte die Verfahrensleiterin am 10. Juni 2024, die Kläger hätten einen Beweiskostenvorschuss von (weiteren) Fr. 20'000.00 zu leisten (vi-act. 87 [Verfügung]).