Die Parteien haben Gelegenheit, innert 20 Tagen Expertenvorschläge einzureichen. 4. Die Kläger haben innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss von Fr. 6'000.00 zu bezahlen, ansonsten auf die Beweisabnahme verzichtet wird. Eine Nachschusspflicht bleibt ausdrücklich vorbehalten. […] BE.2024.23+24-EZZ1 2/11 Da die Beklagte neu Eigentümerin des Grundstücks, auf dem die streitgegenständliche Mauer steht, wurde, fand ein Parteiwechsel statt (vgl. vi-act. 72 und 74; kläg.act. 75).