1. Die Kläger tragen die Beweislast für das Vorhandensein einer allfälligen durch die Mauer auf der nordwestlichen Hälfte der Parzelle Nr. 1855 Grundbuch X.__, ausgehenden Gefahr für das Grundstück Parzelle Nr. 1760 Grundbuch X.__. 2. Es wird ein Gutachten zur Klärung der Frage angeordnet, ob von der Mauer auf der nordwestlichen Hälfte der Parzelle Nr. 1855 Grundbuch X.__, eine Gefahr für das Grundstück Parzelle Nr. 1760 Grundbuch X.__, ausgeht (z.B. Einsturzgefahr, Instabilität, ungenügende Tragfähigkeit). 3. Die Parteien haben Gelegenheit, innert 20 Tagen Expertenvorschläge einzureichen.