1.a) A.__ und B.__ (Kläger) sowie C.__ (Beklagte) sind Eigentümer benachbarter Liegenschaften in X.__. Im Herbst 2019 ersetzte die damalige Eigentümerin, E.__, auf dem beklagtischen Grundstück die bestehende Stützmauer aus Eisenbahnschwellen durch eine neue Stützmauer aus Natursteinen. Die Kläger sind der Ansicht, diese neue Stützmauer gefährde ihr Grundstück. b) Am 9. März 2022 erhoben die Kläger beim Kreisgericht V.__ (Vorinstanz) Klage gegen E.__ betreffend Anspruch auf Schutz vor Gefährdung durch eine nachbarliche Baute mit folgenden Rechtsbegehren (vi-act. 3):