b) Wie dargelegt, ist der Gesuchsteller anwaltlich vertreten und gilt somit nicht als unbeholfen (E. 1.b hiervor). Folglich musste ihm keine zusätzliche Frist zur Einreichung von Unterlagen und Erläuterungen angesetzt werden. Zudem wurde ihm mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 mitgeteilt, dass er das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vollständig ausgefüllt, samt den erforderlichen Belegen einreichen müsse. Mit dem Formular "Gesuch um unentgeltliche Prozessführung" wurde er sodann darauf hingewiesen, dass unvollständige Angaben und fehlende Belege zur Abweisung des Gesuchs führen können (vi-act. 4). Der Gesuchsteller erhielt überdies die Möglichkeit, zu den Ausführungen der F.__