b) Der Gesuchsteller wehrt sich mit seiner Beschwerde gegen den Rechtsmissbrauchsvorwurf. Die H.__ AG habe die Löhne wegen der mangelnden Liquidität reduzieren müssen. Dies deshalb, weil sie aufgrund des Konkurses bzw. der Nachlassstundung der vom Gesuchsteller (mit-)kontrollierten C.__-Gruppe gezwungen gewesen sei, Kosten in massgeblicher Höhe zu übernehmen (Beschwerde, N 18.1). Indessen hat der Gesuchsteller weder nachvollziehbar erklärt, weshalb die H.__ AG "gezwungen war", Kosten in massgeblicher Höhe zu übernehmen, noch hat er Belege dazu eingereicht. Zudem nennt der fragliche Arbeitsvertrag (ges.act. 2, 1. Präambel) einen ganz anderen Grund für die Arbeitsreduktion: