5.a) Der Gesuchsteller gab im "Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege" sodann an, sein Einkommen bei der H.__ AG betrage monatlich Fr. 3'333.35. Dieser Lohn basiere auf einer Anpassung des Arbeitsvertrags vom 14. Juli 2023 (Reduktion des Arbeitspensums von 100% auf 10%). Ausbezahlt worden sei dieser Betrag aber nie, dies aufgrund der wirtschaftlichen Situation der C.__-Gruppe (vi-act. 11, N 1; vi-act, 12 und ges.act. 2). Auf entsprechenden Vorhalt der F.__ Bank (vi-act. 15, N 2) führte der Gesuchsteller aus, es sei richtig, dass die H.__ AG nicht im Konkurs und auch nicht Teil der C.__-Gruppe sei.