1, Existenz- Minimum-Berechnung), und dies obwohl diese – nach Angaben des Gesuchstellers – schon längere Zeit nicht mehr bezahlt wurden. Auch daraus ergibt sich, dass die Pfändungsurkunde bezüglich Hypothekarzinsen unzutreffend ist bzw. dass zumindest erhebliche Zweifel an der Richtigkeit bestehen.