Anhand der Bestätigung und des Budgets sei es dem Gericht im konkreten Fall möglich gewesen, die Mittellosigkeit der betroffenen Person zu überprüfen (BGer 5A_761/ 2014 E. 3.4). Allerdings ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung die Bedürftigkeit nicht automatisch erstellt, wenn ein Gesuchsteller vom Sozialen Dienst einer Gemeinde unterstützt wird, weil diese ihn als mittellos betrachtet, denn das Zivilgericht ist nicht an die Beurteilung von Verwaltungsbehörden gebunden.