Selbst wenn er Fr. 100'000.00 im Monat verdienen würde, ändere dies an seiner finanziellen Bedürftigkeit nichts, denn bis zum Umfang der teilnehmenden Betreibungen, die mehr als Fr. 22'000'000.00 betrügen, würde selbst ein Lohn von monatlich Fr. 100'000.00, soweit das Existenzminimum übersteigend, einfach gepfändet und nicht mehr zur Verfügung stehen. Selbst wenn ihm tatsächlich mit Bezug auf die von der Vorinstanz genannten Punkte (Miete, Hypozinsen, Lohn) fehlende Mitwirkung vorgeworfen werden könnte, würde sich im Ergebnis nicht ändern (Beschwerde, N 12-16).