Ein Existenzminimum von weniger als Fr. 3'000.00 monatlich erlaube es ganz sicher nicht, einen Zivilprozess mit einem Millionenstreitwert zu finanzieren. Selbst wenn er Fr. 100'000.00 im Monat verdienen würde, ändere dies an seiner finanziellen Bedürftigkeit nichts, denn bis zum Umfang der teilnehmenden Betreibungen, die mehr als Fr. 22'000'000.00 betrügen, würde selbst ein Lohn von monatlich Fr. 100'000.00, soweit das Existenzminimum übersteigend, einfach gepfändet und nicht mehr zur Verfügung stehen.