BE.2024.22-EZO3 6/13 Streitwert von Fr. 1'000'000.00 zu finanzieren. Das Vorgehen und die Begründung der Vorinstanz sei überspitzt formalistisch: Inhaltlich spiele es keine Rolle, wie hoch das Einkommen, die Miete- und/oder Hypothekarzinsen seien und ob diese nun effektiv bezahlt, mit Gegenforderungen verrechnet würden oder aufliefen. Ein Existenzminimum von weniger als Fr. 3'000.00 monatlich erlaube es ganz sicher nicht, einen Zivilprozess mit einem Millionenstreitwert zu finanzieren.