BE.2024.22-EZO3 2/13 Auf gerichtliche Aufforderung vom 18. Dezember 2023 hin (vi-act. 4) reichte der Gesuchsteller am 11. März 2024 (nach mehreren Fristerstreckungen) das ausgefüllte Formular "Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege" samt verschiedenen Unterlagen ein (vi-act. 11- 12 und ges.act. 2-4). Mit Schreiben vom 15. April 2024 nahm die F.__ Bank als Beklagte im Aberkennungsverfahren zum Gesuch Stellung und beantragte die Abweisung desselben (vi-act. 15). Am 10. Mai 2024 schliesslich reichte der Gesuchsteller eine "spontane Kurzreplik" ein (vi-act.