Zudem verpflichtete sich der Gesuchsteller, für alle Ansprüche der E.__ Bank gegenüber der D.__ AG als Solidarbürge bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 1'500'000.00 zu haften (Aberkennungsverfahren, kläg.act. 10). Im Rahmen eines Betreibungs- und anschliessenden Rechtsöffnungsverfahrens im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung erteilte der Einzelrichter […] der Rechtsnachfolgerin der E.__ Bank, der F.__ Bank, am 7. November 2023 die provisorische Rechtsöffnung über einen Betrag von Fr. 1'000'000.00 (plus Zinsen) sowie für das Pfandrecht lastend auf dem Grundstück des Gesuchstellers (Aberkennungsverfahren, kläg.act. 1).