Die E.__ Bank und die D.__ AG unterzeichneten im Dezember 2017 einen "Basiskreditvertrag Hypothek" über die Gewährung eines Hypothekardarlehens über Fr. 4'300'000.00 (Aberkennungsverfahren, kläg.act. 5). Zur Sicherstellung dieses Hypothekardarlehens vereinbarten der Gesuchsteller und die E.__ Bank ebenfalls im Dezember 2017 eine Sicherungsübereignung betreffend einen Inhaber-Schuldbrief über Fr. 1'000'000.00, lastend auf einem Grundstück im Eigentum des Gesuchstellers (Aberkennungsverfahren, kläg.act. 8). Zudem verpflichtete sich der Gesuchsteller, für alle Ansprüche der E.__