c) Nach Ansicht des Bundesgerichts soll eine Konversion des Rechtsmittels geboten sein, wenn die eingereichte Rechtsmittelschrift die formalen Anforderungen des zu treffenden Rechtsmittels erfüllt, das Rechtsmittel als Ganzes konvertiert werden kann, die Rechte der Gegenpartei durch die Umwandlung nicht beeinträchtigt werden und bei an-