2a. Es sei sodann endgültig der Entscheid vom 08.03.2024 Geschäftsnr. VV.2023.140 aufzuheben. 2b. Eventualiter sei der Beklagte zu verpflichten 40% der Offerte 747246 vom 09.07.2021 über Total 2'496.00 (excl. MwSt) = Fr. 998.40 nach berichtigter Rechnungsstellung an die Klägerin zu bezahlen, im Übrigen sei die Klage abzuweisen. 3. Alles unter Kosten und Entschädigungsfolge zu Lasten des Klägers, zu Gunsten der Beklagten.