BE.2024.20-EZO3 2/11 Vorinstanz die Parteien am 18. Januar 2024 zur Hauptverhandlung vom 8. März 2024 vor (vi-act. 21). Am 5. März 2024 reichte der Beklagte der Vorinstanz mit dem Betreff "Verschiebungsantrag Hauptverhandlung 8.3.2024, 9.00 Uhr" ein Schreiben an das Regionalgericht Y.__ vom 12. Februar 2024 samt Beilage ein, wonach er verhandlungsunfähig sei (vi-act. 22-24). Der Einzelrichter der Vorinstanz wies das Verschiebungsgesuch mangels Begründung sowie Missbräuchlichkeit ab (vi-act. 25). Die Hauptverhandlung fand am 8. März 2024 statt. Der Beklagte nahm nicht teil (vi-act.