1.1. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von Fr. 9'789.45 zuzüglich Zins zu 5% seit 23. September 2021 zu bezahlen. 1.2. Der Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. 20222615 des Betreibungsamtes X.__ vom 1. Juli 2022 sei im Umfang gemäss vorstehender Ziffer 1.1. zu beseitigen und der Klägerin die definitive Rechtsöffnung zu erteilen. 1.3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich 7.7% MwSt. zu Lasten des Beklagten.