In Abweichung zu den Offerten über Fr. 3'300.00 bzw. Fr. 2'496.00 stellte die Klägerin für ihre Leistungen insgesamt Fr. 9'798.45 in Rechnung. Die Rechnungen der Klägerin blieben in der Folge unbezahlt, worauf sie ein Betreibungsbegehren gegen den Beklagten einreichte. Gegen den Zahlungsbefehl vom 1. Juli 2022 erhob dieser am 6. Juli 2022 Rechtsvorschlag. 2. Gestützt auf die Klagebewilligung des Vermittleramts V.__ vom 27. Juli 2023 (viact. 1) erhob die Klägerin am 24. August 2023 beim Kreisgericht W.__ (Vorinstanz) Klage gegen den Beklagten mit folgenden Rechtsbegehren (vi-act. 3 [Klage], S. 2):