1. Auf Anfrage von A.__ (Beklagter) übermittelte die B.__ AG (Klägerin) ihm am 11. Juli 2021 zwei Offerten für einen Umzug per 31. Juli 2021 von O.__ nach P.__ sowie anschliessend – mit einem Teil des Umzugsguts – nach Q.__. Nachdem der Beklagte zunächst ein anderes Unternehmen für den Umzug berücksichtigt hatte, kam er am 31. Juli 2021 auf die Offerten der Klägerin zurück und betraute neu sie mit den Umzugsarbeiten. Diese wurden in der Folge zwischen dem 2. und 5. August 2021 durchgeführt. In Abweichung zu den Offerten über Fr. 3'300.00 bzw. Fr. 2'496.00 stellte die Klägerin für ihre Leistungen insgesamt Fr. 9'798.45 in Rechnung.