Hierfür wäre zusätzlich vorausgesetzt, dass F.__ oder die G.__ AG (oder einer ihrer Mitarbeiter) selber Partei des Verfahrens VV.2022.18-[…] wären, ihm/ihr der Streit verkündet worden wäre oder er oder sonst jemand von der G.__AG als Zeuge nominiert worden wäre. Weder F.__ noch der G.__ AG noch einem Mitarbeiter komme im Verfahren VV.2022.18-[…] eine irgendwie geartete "aktive" Rolle zu (vi-Entscheid, S. 6 oben). Ebenfalls kein Ausstandsgrund sei die von der Einzelrichterin angeordnete Unterbrechung der Hauptverhandlung.